Kulturradio
KulturTermin
Zeitpunkte
Gleichberechtigung
vor Gericht
Seit 60
Jahren entscheidet das Bundesverfassungsgericht
für die
Gleichstellung von Frau und Mann
Eine
Sendung von Annette Wilmes
Redaktion: Dörte Thormählen
Sendetag: 13.9.2011
Sendezeit: 19.04 – 19.30 Uhr
Take 1 (Susanne Baer)
Ich würde natürlich sagen, dass
Gleichberechtigung auf allen Rechtsgebieten eine Rolle spielt.
Autorin: Susanne Baer, Richterin am Bundesverfassungsgericht.
Take 2 (Susanne Baer)
Mir fällt nie ein Fall ein, wo nicht auch
Geschlechterverhältnisse in irgendeiner Form relevant wären. Natürlich bedeutet
das nicht überhall zwanghaft nach Artikel 3 des Grundgesetzes zu rufen, sondern
ihn dort zur Anwendung zu bringen, wo er wirklich wichtig ist.
Autorin
Artikel 3, Absatz 2, Satz 1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Take 3 (Elisabeth Selbert)
Meine verehrten Hörerinnen und Hörer, der gestrige Tag, an dem die Gleichberechtigung der Frau in die Verfassung aufgenommen worden ist, dieser Tag war ein geschichtlicher Tag.
Autorin
Die Juristin Elisabeth Selbert im Januar 1949. Sie war eine von vier Frauen im Parlamentarischen Rat, der in Bonn zusammengetreten war, um eine Verfassung für die neue Bundesrepublik auszuarbeiten. Dass der Gleichheitssatz ins Grundgesetz geschrieben wurde, ist allein Elisabeth Selbert zu verdanken. Sie war kreuz und quer durch die Westzonen des kriegszerstörten Deutschlands gezogen, um die Frauen wachzurütteln und Unterschriften zu sammeln. Waschkörbeweise kamen daraufhin Protestschreiben von Frauen in Bonn an. Mithilfe dieser unglaublichen außerparlamentarischen Unterstützung gewann die engagierte Sozialdemokratin den Kampf im Parlamentarischen Rat. Einer anderen Frau – Erna Scheffler – ist es zu verdanken, dass die Rechtswirklichkeit dem Grundgesetz angepasst werden musste. Erna Scheffler war die erste und einzige Frau am Bundesverfassungsgericht, das 1951 eröffnet wurde.
Take 4 (Christine Hohmann-Dennhardt)
Erna Scheffler war eine großartige Frau. Sie hat es geschafft, ihre
männlichen Kollegen zu überzeugen, dass Entscheidungen getroffen wurden, die
deutlich machten, dass der Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetzes, also das
Gleichberechtigungsgebot, nicht nur ein Programmsatz ist, sondern eine
unmittelbar geltende Rechtsnorm, an die sich alle halten müssen, sowohl der
Gesetzgeber als auch die Gerichte. Dass war damals revolutionär und hat ja auch
hinreichend für Furore auch im Parlament gesorgt.
Autorin
Christine Hohmann-Dennhardt war bis Anfang dieses Jahres selbst zwölf Jahre Richterin am Bundesverfassungsgericht und unter anderem für das Familienrecht zuständig. Die Entscheidung, von der sie sprach, war die erste Grundsatzentscheidung für die Gleichberechtigung. Sie wurde im Dezember 1953 getroffen und gab dem Gesetzgeber auf, alle Rechtsvorschriften, die dem Gleichheitssatz widersprachen, abzuändern. Dabei ging es vor allem ums Familienrecht. Eine Entscheidung, für die Erna Scheffler bei ihren männlichen Richter-Kollegen Überzeugungsarbeit leisten musste.
Take 5 (Susanne Baer)
Das Klima nach 45, in den 50er Jahren, auch noch in den 60er Jahren, war
eins der sozusagen Wiedererstarkung tradierter Geschlechterrollen und Erna
Scheffler musste sich da ein bisschen gegen den Wind stemmen. Und die Kollegen,
die ja auch nicht alle die Avantgarde des Feminismus darstellten, mit starken
und guten Argumenten überzeugen. Sie musste Standfestigkeit beweisen und sie
musste sozusagen Entscheidungen mitprägen, die Geschichte gemacht haben. Insofern
war sie eine ganz, ganz wichtige Figur für die Rechtsprechung aber auch für die
Entwicklung von Gleichberechtigung insgesamt.
Autorin
Susanne Baer, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Berliner Humboldt-Universität, ist seit Februar 2011 Richterin am Bundesverfassungsgericht.
Take 6 (Susanne Baer)
Das Thema, das die Republik ja bewegte, seitdem Artikel 3, der
Gleichberechtigungsgrundsatz, im Grundgesetz verhandelt wurde, war die
Gleichstellung im Familienrecht. Die Domäne des Privaten sollte die Domäne des
Patriarchen bleiben. Das war sozusagen kurzgefasst die Stimmung. Und nicht
zuletzt der Juristinnenbund, aber auch viele andere engagierte Anwälte und
Anwältinnen zogen vors Bundesverfassungsgericht, weil der Gesetzgeber das
Versprechen, das er selbst in der Verfassung gegeben hatte, in den Gesetzen, nämlich speziell im Familien- und
Eherecht, nicht umsetzen wollte. Er zögert, er vertagte, er verlangsamte, er
behielt ein Familienrecht bei, was sozusagen patriarchal von anno dunnemals
war.
Autorin
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das noch aus dem 19. Jahrhundert stammte, hatte in Ehe und Familie ausschließlich der Mann zu bestimmen. Die Frau durfte nicht einmal ein eigenes Konto führen, auch nicht, wenn sie eigenes Geld verdiente. Der Mann konnte – ohne ihr Wissen – auch ihren Arbeitsplatz kündigen. Selbst in Erziehungsfragen hatte der Mann die alleinige Entscheidungsgewalt. Und das sollte so bleiben, meinten viele Männer, als 1957 das neue Gleichberechtigungsgesetz im Bundestag zur Debatte stand. Der CDU-Abgeordnete Karl Weber aus Koblenz sprach sich gegen die Gleichberechtigung aus. In so einer Zweiergemeinschaft müsse einer das Sagen haben: der Mann.
Take 7 (Karl Weber, CDU)
Die Ehe besteht zwar aus Mann und Frau, ist aber nach ihrem Vollzug etwas Neues, eine Gemeinschaft.
Wir kennen in Gemeinschaften das sogenannte Zweierproblem, wo man ja doch zu einer Entscheidung nicht kommen kann, wenn zwei gleichberechtigt gegenüberstehen.
Weshalb muss nun der Mann und soll nun der Mann diese Entscheidung treffen? Das entnehmen wir aus den ganzen Entwicklungen seit Jahrhunderten.
Take 8 (Herta Ilk)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dieser Diskussion gehen wir offensichtlich an einer Tatsache völlig vorbei: dass nämlich die Ordnung, die Jahrhunderte lang bestanden hat, im letzten Jahrhundert langsam, aber sicher eine Veränderung erfahren hat.
Autorin
Die FDP-Abgeordnete Herta Ilk sah nicht ein, warum der Mann das letzte Wort haben, der Stichentscheid bei ihm liegen sollte. Gerade in den zurückliegenden Kriegs- und Nachkriegsjahren hätten die Frauen bewiesen, dass sie sehr gut in allen Lebenslagen allein zurechtgekommen waren.
Take 9 (Herta Ilk)
Wir werden nicht von vornherein dem Ehemann bzw. dem Vater das unbedingte Recht einräumen, auf den Tisch zu schlagen und in jedem Fall zu sagen: Jetzt will ich nicht!
Autorin
Trotzdem blieb der so genannte Stichentscheid des Vaters im Gesetz, das am 1. Juli 1958, gegen die Stimmen der SPD, in Kraft trat. Und Väter vertraten weiterhin ihre minderjährigen Kinder, während die Mütter per Gesetz zur ordentlichen Haushaltsführung verpflichtet wurden. Aber nicht lange. Das Bundesverfassungsgericht wurde angerufen. Und entschied im Juli 1959 wieder für die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Take 10 (Jutta Limbach)
Das Urteil zum väterlichen Stichentscheid,
den ja vier
Autorin
Jutta Limbach war von 1994 bis 2002 Bundesverfassungsgerichtspräsidentin. Sie erinnert in diesem Zusammenhang auch noch einmal an die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert, die so energisch für die Gleichberechtigung gekämpft hatte.
Take 11 (Jutta Limbach)
Und es ist nur eben bezeichnend, dass die
sozialdemokratische Partei diese erste Einberufung von Richtern nicht dazu benutzt hat, auch Elisabeth Selbert zur
Verfassungsrichterin zu machen. Aber deren Kampf um den Gleichberechtigungsartikel
haben offenbar auch die sozialdemokratischen Genossen nicht sehr estimiert. Und
für sie war das eine große Lebensenttäuschung, dass sie nie dorthin gekommen
ist, obwohl wir ihr ganz persönlich diesen Artikel 3 Absatz 2 verdanken, der da
sagt, Mann und Frau sind gleichberechtigt.
Autorin
1994 wurde der Artikel noch ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Das Thema Gleichberechtigung jedenfalls blieb auf der Tagesordnung des Bundesverfassungsgerichts, bis heute, Jahrzehnte nach dem Urteil zum Stichentscheid des Vaters.
Take 12 (Jutta Limbach)
Aber ganz gewiss, denken Sie, wie das Namensrecht noch durchdekliniert
worden ist bis zum Ende der neunziger Jahre und dass wir endlich soweit sind,
dass unsere Töchter ihren Namen behalten können und auch der Ehemann seinen Namen behalten kann, also so
dass nicht zwangsweise wiederum der Name der Frau der Familienname wird. Das
sind alles Fortschritte, die das Gericht bewirkt hat.
Autorin
Und Christine Hohmann-Dennhardt hat als Richterin selbst an Entscheidungen zum Thema Gleichberechtigung mitgewirkt. Dabei gibt es einige, die ihr mehr als andere am Herzen liegen.
Take 13 (Christine Hohmann-Dennhardt)
Insbesondere die, in denen wir in den letzten Jahren noch mal
verdeutlicht haben, dass das Gleichberechtigungsgebot nicht nur gilt, dort wo
es direkte Diskriminierung gibt, sondern wo auch tatsächliche und mittelbare
Diskriminierungen herrschen. Um eine Entscheidung vielleicht zu nennen, um die
wir auch schwer gekämpft haben, das war die
Entscheidung zur Finanzierung des Mutterschaftsgeldes.
Autorin
Das Mutterschaftsgeld sollte stärker staatlich finanziert werden. Denn die Arbeitgeber, die bis dahin die größere Last trugen, könnten daraus die Konsequenz ziehen, am besten keine Frauen mehr einzustellen. Die Frauen wären somit indirekt benachteiligt.
Take 14 (Christine Hohmann-Dennhardt
Recht, das gleich ist, kann auf unterschiedliche Lebenssituationen
treffen. Und da die Lebenssituationen von Frauen und Männern noch oft
unterschiedlich sind, in diesem Zusammenhang, Mutterschaftsgeld, Frauen kriegen
die Kinder, Frauen wollen sie ja auch bekommen, aber sind dadurch natürlich
immer noch im beruflichen Leben gehandicapt, was die Einstellung, ihren
Aufstieg im Beruf betrifft. Und insofern kann dann gleiches Recht auch ungleich
wirken und weiterhin zu Benachteiligungen von Frauen führen. Und das
aufzuspüren und zu sagen, Recht muss auch das im Blick haben und darf nicht zu
weiteren Benachteiligungen von Frauen führen bzw. ihre Benachteiligung
verfestigen. Das fasst man unter den
Begriff mittelbare Diskriminierung.
Autorin
Vor allem, sagt die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt, müsse die Rechtsprechung die gewandelte Lebenswirklichkeit berücksichtigen.
Take 15 (Christine Hohmann-Dennhardt)
Nicht nur die Frauen haben sich emanzipiert, Gott sei Dank, in den
letzten Jahrzehnten, auch die Männer haben ein anderes Bewusstsein. Also
Entwicklungen fordern auch Entwicklungen in der Interpretation von Verfassung,
damit Verfassung nicht Bremse ist im Hinblick auf solche Entwicklungen, sondern
in auch neuen Konstellationen, gesellschaftlichen, familiären Konstellationen
den Schutz gewährt, den es gewähren sollte im Sinne der Mütter und Väter des
Grundgesetzes.
Autorin
Zu den wichtigsten Entscheidungen, an denen die ehemalige Richterin beteiligt war, zählt sie die Bestätigung des Gesetzes, das homosexuellen Frauen und Männern ermöglicht, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen.
Take 16 (Christine Hohmann-Dennhardt)
Das Lebenspartnerschaftsgesetz und die Entscheidung darüber, die den Weg
dafür frei gemacht hat und wie man sieht nach 10 Jahren doch zu einer Toleranz
und Veränderung der Einstellung von Menschen geführt, hat, was sehr
bemerkenswert ist.
Autorin
Vor zehn Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung abgelehnt, die die bayerische und die sächsische Staatsregierungen gegen das Inkrafttreten des neuen Gesetzes beantragt hatten. Am 1. August 2001 trat das Gesetz in Kraft. Dafür hatte die Soziologin Halina Bendkowski, selbst ernannte „Agentin für Feminismus und Geschlechterdemokratie“, gemeinsam mit Mitstreiterinnen aus dem Schwulen- und Lesbenverband jahrelang gekämpft.
Take 17 (Halina Bendkowski)
Meine persönliche Motivation war sicherlich mein Verhältnis zu einer amerikanischen Frau, mit der ich da zu diesem Zeitpunkt schon 10 Jahre zusammen war und bis dahin also weder in den USA als auch in Deutschland länger als drei Monate zusammenleben konnte. Angesichts meines Alters fand ich es beleidigend, dass ich also nicht in der Lage sein konnte, mit einer Liebensbeziehung auch mein Leben führen zu können. Das war meine persönliche Motivation. Aber meine politische auch jenseits dieser persönlichen Motivation war sicherlich auch immer gewesen, gleiche Rechte für Homosexuelle erreichen zu wollen.
Autorin
Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist zwar noch nicht die vollkommen gleichberechtigte Ehe, die Halina Bendkowski auch noch erreichen will. Aber gern denkt sie an den großen Tag, als sie vor zehn Jahren mit ihrer Freundin zum Standesamt zog.
Take 18 (Halina Bendkowski)
Ja, ich muss es wirklich sagen, es war, wie sich das romantisch oder kitschig nicht ärger vorstellen kann. Ich musste wirklich weinen, als es soweit war, und könnte es auch heute immer noch, weil es ein ganz entscheidender Schritt war in meinem Gefühl, also wirklich ein Anrecht zu haben, mit meiner Liebesbeziehung hier existieren zu können. Dieses Recht zu haben, hat mein Leben wirklich verändert, weil ich nicht mehr bitten, nicht mehr betteln musste. Ich musste nicht mehr irgendjemanden fragen, dass die besonders freundlich sind mit mir. Es ist eben etwas anderes, ob man Rechte hat oder auf Gefälligkeiten angewiesen ist.
Autorin
Ein Jahr später urteilte das Bundesverfassungsgericht dann im Hauptverfahren: Das Gesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Heute gehört es zur Normalität auf den Standesämtern, dass homosexuelle Paare eine Lebenspartnerschaft schließen. Auch die neue Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer, bekennende Feministin, ist seit Jahren mit einer Ärztin liiert. In ihrer Biografie, die auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht ist, steht schlicht „verpartnert“ unter ihrem Geburtsdatum. Das Gericht, sagt sie, war eben so manches Mal der gesellschaftlichen Entwicklung weit voraus. Dass die Entscheidungen direkt in den Lebensalltag der Menschen hineinwirken, fasziniert sie.
Take 19 (Susanne Baer)
Als Richterin, die gerade angefangen hat, ist das etwas, was einen
vielleicht am Meisten beeindruckt. Das Leben ist ganz, ganz präsent, das ist
kein abstraktes Tun weit weg von den Realitäten. Die Fälle sind ganz stark aus
dem Leben gegriffen, wir sind ein Bürgergericht, und insofern kommen
Bürgerinnen und Bürger mit ihren ganz alltäglichen Sorgen und Notwendigkeiten
zu uns. Aber wir wissen auch, und mir ist das sehr klar, dass wir in der Verantwortung
stehen, die letzte Entscheidung zu fällen.
Autorin
Vor allem im Familienrecht habe die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts große Wirkungen, meint Jutta Wagner. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.
Take 20 (Jutta Wagner)
Die gemeinsame elterliche Sorge nicht
miteinander verheirateter Eltern verdanken wir dem Bundesverfassungsgericht.
Wir verdanken dem Bundesverfassungsgericht, dass es Schritt für Schritt dafür
gesorgt hat, dass nicht mehr diese
unsäglichen Eheverträge, die früher so in Mode waren, geschlossen werden
konnten. Diese unsäglichen Eheverträge sahen so aus, dass vor allem in Kreisen
gut verdienender Ehemänner die zukünftigen Frauen drei Tage vor der Hochzeit
zum Notar mitgenommen wurden, so nach dem Motto, Schatzi, wir müssen da noch
was erledigen. Und dann haben die Frauen unterschrieben, dass sie auf Unterhalt
verzichten, dass sie der Gütertrennung zustimmen und damit auch keinen Anspruch
auf Zugewinnausgleich haben. Dass sie auf den Versorgungsausgleich verzichten,
also dieses Rundum-Sorglos-Paket wurde da immer geschnürt.
Autorin
Heute werden also differenzierte Verträge gefordert, die ausgewogen und an die jeweilige individuelle Ehe-Situation angepasst sind. Margret Diwell, ebenfalls Fachanwältin für Familienrecht und Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, nennt weitere Beispiele.
Take 21 (Margret Diwell)
Die Nichtverwertbarkeit heimlicher
Vaterschaftstests, die Entscheidung zur zwangsweisen Durchsetzung elterlicher
Umgangspflichten oder die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach
die Steuerfreiheit des Existenzminimums auf alle Familienmitglieder zu
erstrecken ist und der Betreuungsbedarf der Kinder steuerlich zu berücksichtigen
ist, nicht nur das, sondern auch die Verpflichtung des Staates, Aufwendungen
zur Kranken- und Pflegeversicherung als Teil des einkommensteuerlichen
Existenzminimums einkommensteuerlich frei zu stellen. Dann natürlich immer
wieder der Schutz der Eltern- Kindbeziehung gegen staatliche Eingriffe, wobei
das Bundesverfassungsgericht immer eine sehr, sehr weite Prüfungskompetenz hat,
was die Entscheidungen der Instanzgerichte anbelangt.
Autorin
Gerade im Steuerrecht jedoch, meint die Anwältin, gebe es Konstellationen, die im Sinne der Gleichberechtigung dringend geändert werden müssten. Sie denkt dabei vor allem an das so genannte Ehegattensplitting, das vom Bundesverfassungsgericht vor vielen Jahren noch als verfassungsgemäß eingestuft wurde.
Take 22 (Margret Diwell)
Das Ehegattensplitting knüpft an die
traditionelle familiäre Rollenverteilung an und verfestigt damit auch die
Benachteiligung der Frauen. Denn den größten Vorteil aus dem Ehegattensplitting
zieht die kinderlose Alleinverdiener-Ehe. Die Erwerbstätigkeit der Frau lohnt
sich erst dann, wenn der Splittingvorteil durch ihr eigenes Erwerbseinkommen
ausgeglichen wird. Damit aber, und das ist der Vortrag des Juristinnenbundes
seit 57 Jahren, verfestigt das Steuerrecht die Hausfrauen- und
Hinzuverdiener-Ehe, und eben dieses genau ist verfassungswidrig.
Autorin
Und auch Familienanwältin Jutta Wagner kann sich noch viele Themen vorstellen, die irgendwann auf dem Karlsruher Richtertisch landen sollten.
Take 23 (Jutta Wagner)
Ich halte zum Beispiel die
Übergangsregelung, die zur Unterhaltsrechtsreform gehört, für einen
verfassungswidrigen Eingriff in die Rechte der überwiegend betroffenen Frauen,
weil diese Übergangsregelung letztlich allen bestehenden Ehen, völlig
unabhängig davon, wie lange sie gedauert haben und in welcher Art und Weise sie
gelebt worden sind, das neue Unterhaltsrecht übergestülpt worden ist, durch das
ja doch die Unterhaltsansprüche sehr stark eingeschränkt werden. Das ist ein
Eingriff in gewachsene Rechte, das ist ein Eingriff in den Vertrauensschutz,
der oft über Jahrzehnte entstanden ist und ich meine nicht, dass man das so
machen kann.
Autorin
Hildegard Thiele gehört zu den Frauen, die sich durch das neue Unterhaltsrecht schwer benachteiligt fühlen. Nach zwanzig Jahren Ehe, in der sie ihrem Mann, einem erfolgreichen Arzt, den Rücken freigehalten hat und sich um die Versorgung der vier Kinder kümmerte, soll sie nun keinen Unterhalt mehr bekommen.
Take 24 (Hildegard Thiele)
Das heißt, die 20 Jahre Ehe spielen eigentlich keine Rolle in meinem Leben. Das sehe ich deshalb nicht so, weil ich ja in der Zeit keine Rücklagen anlegen konnte, keine Vorsorge getroffen habe. Also ich denke ich hätte, wäre ich voll beruflich weiter tätig gewesen, zumindest eine Eigentumswohnung mir erworben.
Es scheint so, als ob es nichts wert ist. Also ich sehe inzwischen tatsächlich die Arbeit als Mutter, Hausfrau, Ehefrau, denn ich habe eine große Karriere meines Mannes mitgestützt, ich hätte in der Zeit meine eigene Karriere bauen können, definitiv, also er hat in der Zeit vier Fachärzte erworben, als einfach nicht angemessen bewertet.
Autorin
Vor Gericht hatte Hildegard Thiele keinen Erfolg, der Rechtsweg bis zum Oberlandesgericht ist ausgeschöpft. Vielleicht hilft auch ihr der Weg nach Karlsruhe.
Take 25 (Susanne Baer)
Der Gleichberechtigungsgrundsatz ist eine Erfolgsgeschichte in Karlsruhe.
Diese Erfolgsgeschichte ist von Frauen wie Erna Scheffler und anderen, auch von
Frau Hohmann-Dennhardt, von vielen dort geschrieben worden, aber eben oft auch
erkämpft worden. Insofern ist es eine Erfolgsgeschichte, ja, es ist keine, auf
der man sich ausruhen könnte, man muss immer wieder gute und überzeugende
Argumente finden, um diesen Grundrechtsstandard hier zu halten. Aber das ist
alles sozusagen im Moment im grünen Bereich, und so wird das Gericht weiter
arbeiten müssen.
Autorin
Als das Bundesverfassungsgericht vor 60 Jahren mit seiner Arbeit in Karlsruhe begann, gab es unter 24 Richtern nur eine Frau, Erna Scheffler. Sie hat die Gleichberechtigung auf einen guten Weg gebracht. Heute sind nur noch 16 Richterinnen und Richter in Karlsruhe tätig, je acht im ersten und im zweiten Senat, davon vier Frauen, zwei in jedem Senat. Viel zu wenige, meint Jutta Limbach, die als einzige Frau von 1994 bis 2002 an der Spitze des Gerichts gestanden hat.
Take 26 (Jutta Limbach)
Ich verstehe auch nicht, dass im Gefolge nicht noch weitere Richterinnen in das Bundesverfassungsgericht gewählt worden sind, denn jetzt kann man beim besten Willen nicht mehr mit dem Argument kommen, dass es nicht genügend fähige Kandidatinnen für dieses Amt gibt. Der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, auch die anderen Bundesgerichte haben eine Reihe von tüchtigen Frauen, die durchaus den Weg zum Bundesverfassungsgericht machen könnten, aber auch in der Politik, in den anderen Gerichtsbarkeiten der Länder, sind eine Vielzahl von sehr taffen, also sehr meinungsstarken und entscheidungsfreudigen Frauen.
Autorin
Christine Hohmann-Dennhardt war viele Jahre sogar die einzige Frau im Ersten Senat, der deswegen auch „Schneewittchen-Senat“ genannt wurde.
Take 27 (Christine Hohmann-Dennhardt)
Märchen sind schön, aber ich war weder Schneewittchen noch waren meine
Kollegen die sieben Zwerge. Aber das Bild ist insofern ganz schön, als es
natürlich darauf verweist, wie einsam Frauen da noch in diesem Gericht sein
können, wenn sie da alleine sind, und dass es zu wenig Frauen in diesem Gericht
gibt.
Autorin
Dieser Meinung ist auch Susanne Baer. Aber nicht etwa, weil Frauen anders denken oder anders argumentieren würden. Susanne Baer geht es generell um mehr Vielfalt, deshalb wünscht sie sich mehr Frauen am Bundesverfassungsgericht. Denn wenn Frauen auch nicht grundsätzlich anders argumentieren, so haben sie doch einen anderen Erfahrungshorizont als ihre männlichen Kollegen.
Take 28 (Susanne Baer)
Nur verheiratete, religiös christlich geprägte Männer der oberen
Mittelschicht verhalten sich anders als ein Gremium, wo Leute aus sehr,
sehr unterschiedlichen regionalen,
religiösen, sexuellen, geschlechtlichen und so weiter Orientierungen unterwegs
sind. Insofern ist Unterschiedlichkeit oder Diversity, wie man das jetzt in der
Wirtschaft nennt, ein Faktor, der einen Unterschied macht. Aber Geschlecht ist
nie der Einzelfaktor.
Autorin
Das Bundesverfassungsgericht wird 60 Jahre alt. Glückwünsche zum Geburtstag von fünf Juristinnen:
Take 29 (Susanne Baer, Jutta Wagner, Margret Diwell, Christine
Hohmann-Dennhardt, Jutta Limbach)
B: In Sachen Gleichberechtigung wünsche ich dem Gericht, dass es bei der
guten Linie bleibt, mit der es über 50 Jahre begonnen hat. In Sachen
institutioneller Akzeptanz wünsche ich dem Gericht weiterhin den Mut, nicht
immer das zu tun, was alle von ihm erwarten. Aber seitens aller anderen auch
den Respekt, den es braucht, um überhaupt leben zu können. Insofern eben
produktive Verfassungskultur.
W: Klugheit und Mut und vor allen Dingen endlich mehr Frauen.
D: Es möge dem Bundesverfassungsgericht in absehbarer Zeit vergönnt sein, nicht nur mit Hochschullehrerinnen und -lehrern und Richterinnen und Richtern besetzt zu sein, sondern auch den Erfahrungsschatz, die Berufssicht, die Berufserfahrung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten berücksichtigen zu können, indem in dem Senat doch mindestens ein Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin sitzt.
H: Dass die Richter weiterhin die Kraft besitzen, unbeirrt ihre Entscheidungen anhand der Verfassung zu treffen und dass sie dabei weiterhin das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger genießen, was ihnen dann ja auch den Rücken stärkt.
L: Ich wünsche dem Bundesverfassungsgericht, dass es die Gratwanderung zwischen Rechtserkenntis und Politik immer wieder gut meistert und dass es der deutschen Politik Wahrheiten sagt, ohne sich in ihre Geschäfte einzumischen.
***