Rechtsanwältin Dr. Ingrid Groß (dritte von links) ist eine scharfe Kritikerin des Gesetzentwurfs zur Unterhaltsrechtsreform ![]() von links nach rechts: Christian Steer, Deutscher Notarverein, Pressesprecher Swen Walentowski, DAV, Dr. Ingrid Groß, DAV, Dr. Birgit Grundmann, BMJ |
Aus der Einladung: "Mit großem Getöse wird die Reform des Unterhaltsrechts angekündigt. Demnach sollen die Kinder Vorrang vor Ehepartnern haben und somit eine Besserstellung genießen. Ist dem wirklich so? In vielen Fällen wird das bedeuten, dass die Kinder mehr Geld bekommen, ihre Mütter dafür weniger. Nachdem zwischen den Müttern und den minderjährigen Kindern meist eine Wirtschaftsgemeinschaft besteht, ist das also keine Besserstellung der Kinder. Das erklärte Ziel des Reformvorschlages ist darüber hinaus die Besserstellung der zweiten gegenüber der ersten Familie. Hierzu gibt es Bedenken: Die erste Frau hat sich häufig genug auf eine lebenslängliche Ehe eingestellt und auf eine konsequente eigene Berufstätigkeitverzichtet." |
Dr. Ingrid Groß und Dr. Birgit Grundmann |
![]() Dr. Martin Menne und Dr. Ingrid Groß |
![]() RAin Ingeborg Rakete-Dombek, Swen Walentowski |
Interview zum Nachlesen Interview zum Anhören 1.Teil 2. Teil ![]() Annette Wilmes |