* radio kultur
Forum Europa
Das
Recht auf Gesundheit, Sicherheit und Information:
Auch in
Europa gilt der Verbraucherschutz
Eine
Sendung von Annette Wilmes
Redaktion: Karin Tholen
Sendetag: 9.1.2003
Sendezeit: 19.05 Uhr
92,4 MHz
Mitwirkende: Autorin
Zitator
Regie: Take
1 (Michael Popp)
Also zuerst muss man
sagen, dass der Verbraucherschutz eigentlich schon immer eine große Bedeutung
hatte europaweit, das heißt, die europäische Kommission hat sich stets für
Verbraucherschutzrechte eingesetzt in allen möglichen Sparten, natürlich durch
die BSE-Krise angeheizt, auch schon in den 80er und 90er Jahren. Der Verbraucherschutz
in Europa ist auf dem Vormarsch.
Autorin: Michael
Popp, Pressesprecher der Vertretung der Europäischen Kommission in der
Bundesrepublik Deutschland.
Tatsächlich hat der Verbraucherschutz in
Europa eine lange Tradition. Bereits 1975 verabschiedete die damalige EG – die
europäische Gemeinschaft – einen ersten Aktionsplan, der auf fünf Grundrechten
basiert.
Sprecher:
·
Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher
·
Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher
·
Anspruch auf verlässliche Informationen
·
Rechtsschutz bei Schadensersatzforderungen
·
Verbrauchervertretung auf nationaler und kommunaler Ebene
Autorin: Durch
die BSE-Krise wurde klar, dass es auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes noch
viel zu tun gibt. Maßnahmen wurden ergriffen, die vorher in einzelnen
Mitgliedsstaaten nur schwer durchzusetzen waren. Michael Popp erklärt, warum:
Man kann von
einzelnen Beispielen abgesehen sagen, dass nachhaltigere Produktion, die dem
Verbraucher zugute kommt, also gesündere, hygienischere Produktionsbedingungen
und auch eine natürlichere Art und Weise der Aufzucht von Tieren zum Beispiel,
die in die Nahrungsmittelkette einfließen, natürlich teurer sind als Verfahren,
die zum Teil vorher angewendet wurden, wo es einfach auf den schnellen Profit ankam.
Und da ist jetzt deutlich geworden, dass der Verbraucher nicht mehr gewillt
ist, solche Produkte zu kaufen und eine erhöhte Aufmerksamkeit zu spüren ist zugunsten
einer nachhaltigen und auch verbraucherfreundlichen Produktion.
Autorin: Schon
frühere Lebensmittelskandale als Rinderwahnsinn und Schweinepest hatten die Diskussion
um den Verbraucherschutz immer wieder neu intensiviert: Gepanschtes Olivenöl,
Chemie in Lebensmitteln und Schwermetallrückstände in Fischen. Es blieb nicht
bei der Diskussion. Etwa 90 verbraucherrelevante Richtlinien und Verordnungen
wurden seit Beginn der 80er Jahre verabschiedet. Sie lassen sich in zwei große
Kategorien unterteilen. Das sind erstens die „Allgemeinen Regelungen“:
Zitator: Richtlinie
über irreführende Werbung, geändert durch Richtlinie über vergleichende
Werbung; Richtlinie über Preisangaben; Richtlinie über missbräuchliche Klauseln
in Verbraucherverträgen; Richtlinie über Verbrauchsgüterkauf und Garantien für
Verbrauchsgüter.
Autorin: Und
zweitens sind es die „Sektoralen Regelungen und Bestimmungen über
Verkaufsmethoden“:
Zitator: Richtlinien
über Lebensmittel, Kosmetika, Bezeichnungen von Textilerzeugnissen,
humanmedizinische Produkte, Pauschalreisen, außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossene Verträge, den Verbraucherkredit, Vertragsabschlüsse im Fernabsatz,
Messgeräte und Timesharing.
Autorin: Ein
Binnenmarkt, der nur den Unternehmern Vorteile bringt, kann nicht
funktionieren, das hat man schon früh erkannt. Die BSE-Krise hat darüber hinaus
klar gemacht, dass eine Produktion, die auf Gesundheit und Natur keine
Rücksicht nimmt, und nur auf möglichst raschen Profit ausgerichtet ist, letztlich
auch der Industrie selbst schadet.
Edda Müller, Vorstandsvorsitzende des
„Verbraucherzentrale Bundesverbandes“ weist auf diesen Zusammenhang hin:
Der BSE Skandal hat
die Politik aufgerüttelt, hat auch
bewusst gemacht, dass unterlassener Verbraucherschutz zu einem ökonomischen
Desaster führt. Und insofern hat es Wirkungen gehabt, indem zum Beispiel neue
institutionelle Strukturen geschaffen worden sind. Die Lebensmittelbehörde in
Brüssel, die ihre Arbeit aufgenommen hat, in Deutschland wurde das Verbraucherministerium
eingerichtet, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit, das Institut für
Risikobewertung, das sind institutionelle Strukturen, die jetzt arbeiten.
Autorin: Was dem
schnellen Profit zuträglich ist, schadet dem Menschen - eine einfache
Gleichung, die im Fall von BSE aufgeht. Ebenso eindeutig ist die Konsequenz:
Tiermehl darf nicht an Rinder oder Schafe verfüttert werden, weil das eben die
bekannten katastrophalen Folgen hat. Es
darf nur artgerechtes Futter verfüttert werden.
Gütesiegel und andere Kennzeichnungen von ökologisch
sinnvoll hergestellten Produkten sollen den Verbrauchern helfen, einwandfreie
von mangelhaften Lebensmitteln zu unterscheiden.
Es gibt das Siegel für biologisch-ökologisch erzeugte Produkte, das Bio-Siegel, was auch in Deutschland eingeführt worden ist und die Europaeinheitliche Qualität von Bioprodukten mit entsprechenden Kontrollen und Sicherheiten kennzeichnet. Wir haben darüber hinaus in Deutschland nach der BSE-Krise eine erneute Diskussion über Qualitätsmanagements Systeme, die das Ziel haben, ein Produkt sozusagen vom Futtermittel bis hin zur Ladentheke, also über alle Stufen der Nahrungskette lückenlos zu kontrollieren, nach der Devise, Eigenkontrollen in den verschiedenen Teilsegmenten und dann Übergabe in das nächste mit staatlichen wirksamen Kontrollen und Überwachungen. Also da ist schon was in Bewegung gekommen.
Autorin: Es kommt also nicht nur darauf an, was in den Produkten enthalten ist, sondern auch, wie sie hergestellt wurden. Deshalb hat man sich auch nach langen, schwierigen Verhandlungen in der Europäischen Union auf die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel geeinigt.
Künftig werden also alle Lebensmittel, die über Null Komma Neun Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthalten, kennzeichnungspflichtig sein. Wir sind dennoch unzufrieden mit dieser Regelung, weil man unserem Vorschlag nicht gefolgt ist, zum Beispiel tierische Erzeugnisse, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt worden sind, ebenfalls zu kennzeichnen. Es muss zwar das Futtermittel gekennzeichnet sein, wenn es gentechnisch verändert ist, aber nicht das Fleisch oder das Ei oder der Käse oder das sonstige Milchprodukt, das von einem Tier stammt, das so gefüttert worden ist. Und das halten wir für einen erheblichen Mangel der jetzt auf EU-Ebene verabschiedeten Regelung zur Gentechnik.
Autorin: Wie
schwierig es ist, Wirtschaftsinteressen und Verbraucherschutz unter einen Hut
zu bringen, zeigt die Auseinandersetzung um das Verbot der Tabakwerbung. Michael
Popp von der Europäischen Kommission berichtet:
Man bemüht sich vor allen Dingen, was den Jugendschutz angeht, indem
man auch eine jugendverträgliche Form der Antiwerbung momentan auch sponsort
und fördert. Es gibt eine eigene Kommissionskampagne gegen das Rauchen bei
Jugendlichen. Und man versucht, in einzelnen Mitgliedsstaaten, wo es sowieso
schon durch nationale Regeln verboten ist, eine breite Vermeidung von
Tabakwerbung nun auch europaweit durchzusetzen.
Autorin: Am 2.
Dezember vergangenen Jahres beschloss der EU-Ministerrat die Tabakrichtlinie,
die Werbung in Zeitungen und Zeitschriften, im Rundfunk und im Internet verbietet.
Tabakwerbung in Kinos und auf Plakaten bleibt erlaubt. Gerade dadurch aber
werden Jugendliche erreicht.
Alles in allem eine umstrittene Aktion, die
auch nicht annähernd so viel Zustimmung findet wie die Maßnahmen gegen die
Rinderseuche. Von den 15 Ministern im Ministerrat stimmten zwei gegen die Richtlinie:
Großbritannien ging der Entwurf nicht
weit genug, und die Bundesrepublik Deutschland sah einen Eingriff in die
Gesetzgebungszuständigkeit.
Der Ire David Byrne, EU-Kommissar für
Gesundheit und Verbraucherschutz, wollte mit dem Verbot vor allem die
Tabakindustrie treffen. Beeinträchtigt werden jedoch vor allem die
Medienwirtschaft mit den Zeitungsverlagen, denen es ohnehin schon schlecht
geht, und die Werbebranche, die auf die Tabakkonzerne als Auftraggeber
verzichten müssen.
Es ist aber fraglich, ob Jugendliche
überhaupt vom Rauchen abgehalten werden, wenn nicht mehr für Zigaretten
geworben wird. In Frankreich zum Beispiel, wo seit mehr als zehn Jahren die
Tabakwerbung verboten ist, liegt der Anteil der Raucher in der Altersgruppe
zwischen 15 und 24 Jahren am höchsten in Europa: bei 53,1 Prozent.
Außerdem darf ja außerhalb der EU munter
weiter geworben werden. So werden viele Verlage, Werbefirmen,
Konzertveranstalter und andere verstärkt dort investieren. Die Formel 1 zum
Beispiel hat bereits damit gedroht, die Rennstrecken in den EU-Ländern fallen
zu lassen. Weltmeisterschaftsläufe würden in Zukunft dann wohl in Bahrain und
in Shanghai stattfinden.
Die EU verbietet also die Werbung für Tabak,
auf der anderen Seite aber fördert sie den Tabakanbau in ländlichen Regionen
Griechenlands, Italiens, Spaniens und sogar Deutschlands. Das ist zumindest ein
widersprüchliches Vorgehen. Das Verbot wird mit ziemlicher Sicherheit ein Fall
für den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg werden.
Michael Popp, Pressesprecher der Vertretung
der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland, sieht im Streit
um das Tabakwerbeverbot einen ganz normalen Konfliktfall.
Es gibt eingefahrene Wertschöpfungsketten. Und wenn sich Regelungen zum
Beispiel auf europäischer Ebene ändern und die in nationales Recht innerhalb
von 18 Monaten umgesetzt werden, kann das Einkommenseinbußen bedeuten bei einzelnen
Branchen. Also es gibt natürlich die Verbände, also die werbetreibende Industrie
verwehrt sich gegen dieses Verbot aus verständlichen Gründen. Und ich denke,
man muss zu Übergangsregelungen kommen, wo man die Bedürfnisse der einzelnen Industriezweige
sieht, dass es nicht zu Einbrüchen kommt, dass es nicht zu großen
Arbeitsplatzverlusten kommt, und dass auch Industriezweige davon nicht völlig
in Mitleidenschaft gezogen werden. Und dafür sind ja in der europäischen
Gesetzgebung immer Fristen vorgesehen.
Autorin: Verbraucherschutz
gibt es seit 1975 in Europa, zumindest auf dem Papier, niedergeschrieben in
zahlreichen Richtlinien.
Die Kontrollen wurden in den vergangenen
Jahren verstärkt, auch durch nicht staatliche und unabhängige Institutionen wie
Greenpeace und Foodwatch. So kommen auch nach der BSE-Krise noch
Futtermittelskandale an die Öffentlichkeit. Zum Beispiel wurde im Sommer 2002
bekannt, dass über eineinhalb Jahre etwa 8500 Tonnen hormonbelastetes
Futtermittel in die Bundesrepublik geliefert worden waren. Allein in
Nordrhein-Westfalen wurden deshalb 160 Höfe geschlossen. Das Futter war mit dem
Wachstumshormon MPA aus Arzneiabfällen verseucht. Wenn Menschen Produkte, zum
Beispiel Fleisch, mit derartigen Rückständen verzehren, kann sich das unter
anderem auf die Zeugungsfähigkeit negativ auswirken.
Um die Lebensmittelsicherheit ist es also
nach wie vor nicht zum Besten bestellt. Was nützen die besten Richtlinien, wenn
sie sich nicht durchsetzen lassen? Michael Popp von der Europäischen Kommission:
Sie können sich
vorstellen, bei einem Markt von 350 Millionen Konsumenten und einer sehr hohen
Zahl an produzierenden Betrieben, die zum Teil sehr dezentral angesiedelt sind:
Es ist sehr, sehr schwierig, wirklich flächenübergreifend dort zu kontrollieren.
Es gibt zum Teil ein Netz von Kooperation mit nationalen und auch regionalen
Behörden, die das versuchen zu überwachen. Es wird wahrscheinlich nie lückenlos
geschehen können.
Autorin: Lebensmittelsicherheit
ist ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes. Für Edda Müller, der
Vorstandsvorsitzenden des „Verbraucherzentrale Bundesverbandes“, aber eben nur ein
wichtiger Teil. Edda Müller vermisst eine übergreifende Philosophie der
Verbraucherpolitik in Europa, die Integration der Verbraucherbelange in alle
möglichen Politikbereiche.
Wir haben eine
relativ unbefriedigende Situation auf der europäischen Ebene innerhalb der
Kommission. Wir haben einmal die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz,
die eigentlich sich um Verbraucherbelange nicht nur im Bereich der Gesundheit
und der Lebensmittel kümmern müsste, sondern auch um alle Belange, die von
anderen Politikfeldern wahrgenommen werden. Ich meine zum Beispiel die
Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes, Fragen von Fahrgastrechten im
Flugverkehr, im grenzüberschreitenden Fahrverkehr. Das sind alles Anliegen und
Belange, die in anderen Generaldirektionen wahrgenommen werden. Und nach unserem
Eindruck wird die Querschnittsaufgabe Verbraucherpolitik in Brüssel noch nicht
ausreichend wahrgenommen. Es gibt dafür keine institutionellen Strukturen. Wir
sind relativ unzufrieden auch mit den dafür vorgesehenen Ministerräten. Der
Verbraucherschutz wird zum Beispiel wahrgenommen zusammen mit Fragen der
Sozialpolitik, der Beschäftigungspolitik und kommt dabei manchmal ein bisschen
unter die Räder.
Autorin: Neben
dem Recht auf Gesundheit und Sicherheit gilt vor allem das Recht auf Information.
Einen Schritt in die richtige Richtung habe die Kommission mit ihrem Grünbuch
gemacht, das sie 2001 vorlegte. Es soll die zahlreichen Regelungen in den
einzelnen Sektoren – von e-commerce über Fernabsatzrichtlinie bis zu
Haustürgeschäften - zusammenfassen, damit der Verbraucher überhaupt erst einmal
über seine Rechte informiert ist. Denn bisher kann er in der Vielzahl von
Richtlinien und Einzelregelungen nur schlecht oder überhaupt nicht erkennen,
was ihm zusteht.
Transparenz und umfassende Informationsrechte
sind das A und O eines funktionierenden
und wirksamen Verbraucherschutzes, sagt Edda Müller.
Wir müssen generell
sagen, dass in den vergangenen Jahren, ein Beispiel dafür ist der
Umweltbereich, von Brüssel Anstöße kamen, um mehr Informationsrechte
Transparenz im deutschen Recht zu schaffen, insbesondere gegenüber Behördendaten.
Auch die Produktsicherheitsrichtlinie geht in diese Richtung. Also Information
der Bürger durch Behörden ist eigentlich ein Thema, was von Brüssel befördert
wird in Richtung des deutschen Rechtes. Es gibt auch im Amsterdamer Vertrag
generelle Aussagen über die Bedeutung von Informationen, über die Bedeutung von
gut informierten, souveränen Verbrauchern. Auch der Europäische Gerichtshof hat
hier in der Vergangenheit immer wieder Anstöße gegeben, um Informationsrechte
der Verbraucher sehr prominent herauszuheben. Im Moment ist von Seiten der
Kommission, jedenfalls ist uns das nicht bekannt, nicht geplant, ein einheitliches,
überwölbendes Recht zu schaffen, was die Rechte der Verbraucher an
Informationen, und ich meine hier insbesondere auch Informationen gegenüber Unternehmen
angeht. Wir würden das sehr begrüßen, wenn das geschähe, weil wir dieses als
einen ganz wichtigen Aspekt halten, um Detailregelungen und Einzelvorschriften nicht ausufern zu lassen.
Informationsrechte gegenüber Unternehmen, insbesondere für Fragen, die außerhalb
der reinen Gefahrenabwehr liegen.
Autorin: Ein Verbraucherinformationsgesetz sollte
zum Beispiel in der Bundesrepublik erlassen werden. Das war eines der ersten
wichtigen Projekte der neuen Ministerin für Verbraucherschutz, Renate Künast,
die am 12. Januar 2001 ihr Amt antrat.
Das Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde durch Organisationserlass des
Bundeskanzlers zum Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft umgebildet, auch das eine Folge der BSE-Krise. Dem neuen Ministerium wurden aus dem
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und aus dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeiten für den
Verbraucherschutz übertragen.
Mit dem Vorhaben, ein Verbraucherinformationsgesetz
zu etablieren, scheiterte Renate Künast jedoch, was Edda Müller bedauert.
Frau Künast hatte hier zunächst vorgeschlagen, und
damit auch unseren Vorstellungen entsprechend, dass Verbraucherinformation
einen weiten Geltungsbereich hat, nicht nur auf Lebensmittelbedarfsgegenstände
begrenzt ist, sondern alle Waren und Dienstleistungen umfasst. Sie hatte auch
vorgeschlagen, dass Unternehmen einbezogen werden müssen und hat sich da
bereits in der Bundesregierung, aber später auch im Bundesrat nicht durchsetzen
können, Widerstände von Seiten der Wirtschaft waren hier offensichtlich zu
stark.
Regie: Achtung,
Stimme oben
Autorin: Dass Verbraucher sich über die Inhaltsstoffe in Lebensmitteln und Medikamenten, aber auch in Kleidung und Kinderspielzeug informieren wollen, um möglichen Gefahren zu begegnen, leuchtet jedem ein. Aber warum ist es wichtig für sie, darüber hinaus umfassend informiert zu sein?
Wir haben heute eine Situation am Markt, wo sich die funktionalen Eigenschaften von Produkten kaum noch unterscheiden. Das ist eine sehr positive Entwicklung. Bei den normalen Waren, ob das Waschmaschinen oder andere Haushaltsgeräte sind, haben wir in der Regel ein relativ hohes Qualitätsniveau. Dazu hat sicher auch beigetragen die Arbeit der Stiftung Warentest in der Vergangenheit. Das heißt, die Marktforschung zeigt uns, dass Verbraucher immer mehr differenzieren. Es geht um sogenannte weiche Faktoren, das heißt, Informationen über die Unternehmen selbst. Wie gehen die eigentlich mit ihren Arbeitnehmern um. Welchen Stellenwert haben ethische Faktoren auch im Hinblick auf Handel mit der Dritten Welt, Investitionen in der Dritten Welt. Und das sind wie gesagt weiche Faktoren, es sind aber Faktoren, an denen dann der Verbraucher bei sonst nicht mehr wesentlich unterscheidbaren Waren einen Unterschied machen kann, und deshalb interessiert er sich dafür.
Autorin: Und aus Brüssel gibt es zahlreiche Impulse, die Informationspolitik in den einzelnen Mitgliedsstaaten ständig zu verbessern. Michael Popp von der Europäischen Kommission, Pressesprecher der Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland.
Das heißt, es gibt ein europäisches Rahmengesetz, was im Rahmen des Verbraucherschutzes eine ausreichende Informierung des Konsumenten vorsieht. Was also wirklich in einer Kampagne oder in einer allgemeinen Information für die Konsumenten notwendig sein muss, in einer Kampagne beinhaltet sein wird. Es gibt auch Fördermittel auf europäischer Ebene, die also aus dem europäischen Haushalt zugeschossen wird, und es gibt auch Europa eigene Kampagnen, die also länderübergreifend kommunizieren. Aber im Prinzip bleibt die Aufgabe eine nationale.
Autorin: In einigen Staaten der Europäischen Union, vor allem in den skandinavischen Ländern, gibt es eine lange und starke Tradition der Informationspflicht des Staates gegenüber den Bürgern. In anderen wiederum ist sie nur schwach ausgeprägt. Informationsfreiheitsgesetze, die inzwischen auch in einigen Ländern der Bundesrepublik in Kraft getreten sind, weisen in die richtige Richtung. Ebenso positiv ist die „Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz“ zu bewerten, eine Kooperationsstelle für die europäischen Informationsfreiheits- und Datenschutzbehörden, die im vergangenen Sommer in Berlin eröffnet wurde.
So wie die Informationspolitik in den verschiedenen Staaten unterschiedlich entwickelt ist, hat auch der Verbraucherschutz insgesamt einen unterschiedlichen Stellenwert. Edda Müller vom „Verbraucherzentrale Bundesverband“:
Wir haben ein sehr unterschiedliches Verbraucherrecht in den verschiedenen europäischen Mitgliedsstaaten, wobei man da nicht von gut und schlecht reden kann. Wir hatten gerade vor einigen Wochen eine Europaweite Konferenz zur Harmonisierung des Wettbewerbsrechtes. Wir haben zum Beispiel in Frankreich im Verhältnis zum deutschen Wettbewerbsrecht ein sehr viel wirksameres mit Sanktionen verbundenes, mit strafgesetzlichen Regelungen verbundenes Recht. Wir haben in Griechenland ein Wettbewerbsrecht, was die Möglichkeit schafft, Unrechtsgewinne abzuschöpfen, etwas, was wir für dringend erforderlich halten, damit der Spruch in der Wirtschaft „unlauterer Wettbewerb lohnt sich immer“, bis zum Moment, wo man dann sagt, o.k., ich tu’s nicht wieder, ohne dass das irgendeine ökonomische Folge hat für die Unternehmen, da können wir aus vielen anderen Ländern lernen. Und ich denke, unsere Aufgabe und eben die Aufgabe eben auch der Dachorganisation für Verbraucherfragen in Brüssel ist es, zu versuchen auf dem höchsten Niveau eines europäischen Mitgliedsstaates den Verbraucherschutz zu harmonisieren und nicht nach der Devise, wir richten uns nach dem sozusagen geringsten Niveau und dem kleinsten gemeinsamen Nenner.
Autorin: Seit 1962 bereits macht sich die Dachorganisation „BEUC“ in Brüssel für die Verbraucherinteressen stark. Die Abkürzung „BEUC“ steht für Bureau Européen des Unions de Consommateurs – Europäisches Büro der Verbraucherorganisationen. Seinen Aktivitäten ist es mitzuverdanken, dass Verbraucherinteressen in der Europäischen Union berücksichtigt werden.
Inzwischen sind in vielen Regelungen und Richtlinien die Verbraucherrechte fest verankert. Mithilfe des schon erwähnten Grünbuchs sollen sie zusammengefasst, gegliedert und für den Verbraucher transparent gemacht werden. Aber wie kann ein Verbraucher seine Rechte im Einzelfall auch geltend machen und durchsetzen? Wenn er zum Beispiel bei einem grenzüberschreitenden Einkauf - womöglich über das Internet - im Nachhinein feststellt, dass die erworbene Ware überhaupt nicht den Erwartungen entspricht? Die juristischen Wege sind kompliziert und langwierig, vor allem, wenn sie im Ausland beschritten werden müssen. Abhilfe, sagt Michael Popp von der Europäischen Kommission, schaffen hier sogenannte Clearingstellen, die im vergangenen Jahr unter der Bezeichnung „Solvit“ eingerichtet wurden.
Die kann man über das Internet erreichen oder auch über eine Telefon-Nummer. Die 00800 und dann geht es ganz einfach weiter 67891011, also man zählt die Reihe runter. Diese Nummer ist überall in Europa kostenfrei gleichermaßen zu erreichen. Sie sind sofort in Ihrer Landessprache mit jemandem verbunden, der Ihnen weiterhilft. Und das Prinzip dieser Clearingstelle ist es, erst einmal wie ein Ombudsmann zu versuchen, diesen Konflikt außergerichtlich zu lösen. Und das klappt unserer Erfahrung nach eigentlich in über 90 Prozent der Fälle. Nur in den ganz harten Fällen muss man dann wirklich den schwierigen juristischen Weg in dem anderen Mitgliedsland beschreiten.
Autorin: Die Europäische Union ist mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft mit Handelserleichterungen für Unternehmen. Dass die Interessen der Verbraucher bei Neuregelungen berücksichtigt werden, dafür sorgen inzwischen nicht nur die Verbraucherverbände, sondern auch die Verantwortlichen in der Politik.
Zitator: „Verbraucher, das sind wir alle!“
Autorin: sagte John F. Kennedy am 15. März 1962. In seiner Rede, die als Geburtsstunde der politischen Verbraucherbewegung in den USA gilt, definierte Kennedy vier grundlegende Konsumentenrechte:
Zitator: Sicherheit – Information – Das Recht zu wählen und gehört zu werden.
Autorin: Die Botschaft ist längst auch in Europa angekommen.
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