A: Frau Präsidentin, Sie haben einmal gesagt, dass es das Traumziel eines jeden Juristen sei, Richter am Bundesverfassungsgericht zu werden. Sie haben dieses Ziel erreicht, mehr als das: Sie sind die erste Frau an der Spitze des höchsten deutschen Gerichts. Ist es auch eine Traumzeit gewesen, die vergangenen acht Jahre?
L: Man sagt nicht gerne Traumzeit, weil natürlich die Beurteilung dieser acht Jahre besser anderen überlassen bleibt. Aber lassen Sie mich so viel sagen, dass ich nicht enttäuscht worden bin, sondern mich die acht Jahre lang tatsächlich immer wieder von Neuem darüber gefreut habe, dass ich dieses Traumziel eines jeden Juristen erreicht habe.
A: Was war das, was Sie in dieser
Zeit an Entscheidungen zunächst am meisten bewegt hat?
L: Das war die allererste
Entscheidung, wo es um den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von
Friedensmissionen unter UN-Mandant, aber außerhalb des Nato-Gebietes ging. Da
kam ich mit einer bestimmten Auffassung hinein und habe da sozusagen während
der Beratung erfahren, wie man miteinander lernt und auch sich von einer
anderen Meinung überzeugen lassen kann. Ein weiteres Verfahren, das mich
gewissermaßen in Karlsruhe ereilt hat, ereilt, weil es mich einfach schon hier
als Politikerin beschäftigt hat, war die Reform des Asylrechts; sofern man das
überhaupt den Artikel 16 a des Grundgesetzes als eine Reform bezeichnen kann.
Ich hatte mich damals noch als Berliner Justizsenatorin sehr gegen diese
Neuformulierung der Voraussetzung des Asylrechts gewandt und hatte nun also mit
den sieben Kollegen und Kolleginnen des Zweiten Senats über die
Verfassungsmäßigkeit dieser damals gefundenen Lösung auseinander zu setzen. Und
das war eine ganz andere Frage. Wogegen man sich als Politikerin wenden konnte,
konnte man sich, da jetzt der Maßstab des Grundgesetzes galt, nicht wenden.
Das, denke ich, waren so zwei Verfahren von großer Wichtigkeit, die mich aber
auch sehr beschäftigt haben.
A: Sie haben an manchem Festakt
teilgenommen, manche Rede gehalten. Sprachlicher Witz und luzide
Formulierungen, das sind die Worte eines ihrer ehemaligen Kollegen am
Bundesverfassungsgericht, das sind Ihre Markenzeichen. Ist es Ihnen eigentlich
schwer gefallen, in Ihren Jahren als Präsidentin auch weiterhin Reden zu
halten, aber doch die einer Richterin gebotene Zurückhaltung zu üben?
L: Oh ja, das ist mir schwer
gefallen. Ich habe mich zu Anfang durchaus in das eine oder andere Fettnäpfchen
gesetzt, als ich nämlich zum Ehrendoktorjubiläum einer Kollegin mich zur
nichtehelichen Lebensgemeinschaft äußerte, haben sich sofort einige süddeutsche
Ministerpräsidenten gemeldet und gemeint, als Präsidentin des
Bundesverfassungsgerichts möge ich mich da zurückhalten. Oder denken Sie, dass
ich das Verfahrensrecht im Asylverfahren kritisiert und gemeint habe, es sei
wohl doch mit heißer Nadel genäht worden. Da hat’s ja quasi einen Aufstand des
Bundeskabinetts gegeben. Und das darf in der Tat, muss ich Ihnen sagen, nicht
sein, denn es beunruhigt ja nicht nur meine Person, sondern das Gericht möchte nicht durch seine Richter ins Gerede
kommen. Richterliche Unabhängigkeit bedeutet auch Neutralität. Wir dürfen
unsere Meinung nicht auf den Markt tragen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen
ein Vertrauen darin haben können, dass wir, wenn auch nicht, sagen wir mal von
Anfang an, aber dass wir doch mit einer gewissen Unbefangenheit kontroverse
Verfassungsfragen im Senat diskutieren. Und das Bild könnte durch Äußerungen in
der Öffentlichkeit Schaden nehmen.
A: Vor allem in den Neunzigerjahren gab es vehemente Schelte gegen das Bundesverfassungsgericht. Die Urteile gefielen einem Teil der Bevölkerung nicht, aber vor allem auch Politikern nicht. Ich denke an den Kruzifix-Beschluss oder an die Entscheidung zum Tucholsky-Zitat: Die Soldaten sind Mörder. Ja, gab es mitunter Gerichtsschelte, die zu weit ging?
L: Ich denke, das
Bundesverfassungsgericht muss trotz oder gerade wegen seiner besonderen
Stellung sich auch schelten lassen und muss selbst unsachliche oder ignorante
Kritik in Kauf nehmen und sich damit auseinandersetzen, weil ich die Erfahrung
gemacht habe, dass auch an der bösartigsten Kritik meist auch ein kleiner Punkt
Wahrheit ist und den muss man finden. Richtig ist, dass diese beiden Entscheidungen
eine wirklich geharnischte Kritik sowohl von Seiten der Politik als auch der
Öffentlichkeit zur Folge gehabt hat, was auch damit zu tun gehabt hatte, dass
die Entscheidungsinhalte nicht sehr gut herübergekommen sind. Das war ja dann
auch für das Bundesverfassungsgericht Anlass, sich künftighin um eine vernünftige
Informationspolitik zu kümmern. Da habe ich eine Erfahrung gemacht, dass
manches, was unmittelbar nach dem Erlass der Beschlüsse heftig, kontrovers
diskutiert wird, auf lange Sicht Verständnis findet und auch zum gesellschaftlichen
Frieden beträgt.
A: Eine grundsätzlichere Kritik an
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sagt, dass die Karlsruher
Richterinnen und Richter zu sehr in die Politik hinein regierten, dass sie die
Macht hätten, die Gesetzgebung aufzuheben. Und die ist ja immerhin vom
Parlament beschlossen worden, also von gewählten Volksvertretern. Ja, gibt es
wirklich zu viel Macht in Richterhand? Denn es heißt doch: Alle Staatsgewalt
geht vom Volke aus. Also, wie ist es um das Spannungsverhältnis zwischen Recht
und Politik bestellt?
L: Lassen Sie mich zu Anfang eins
sagen: Dass das eine sehr bewusste Überlegung der Väter und Mütter des
Grundgesetzes gewesen ist, dass man auch die Gesetze einer Mehrheit an der
Verfassung überprüfen darf. Denn das hatte Konrad Adenauer sehr schön gesagt:
Es kann auch eine Diktatur der Mehrheit geben. Nun gibt es solche
Entscheidungen. Ich denke, auch da wird man die eine oder andere Entscheidung
nennen können, wo das Bundesverfassungsgericht sich nicht wie sonst in der
Mehrheit aller Entscheidungen darauf beschränkt hat, nur die verfassungswidrige
Norm zu kassieren, sondern dem Gesetzgeber auch noch einige gute Ratschläge auf
den Weg gegeben hat. Und ich selbst war an einem dieser Urteile auch beteiligt
und habe die öffentliche Kritik sehr wohl wahrgenommen. Und ich denke, das hat
sich auch an allen künftigen Entscheidungen des Zweiten Senats, aber auch des
Ersten, sehr deutlich gezeigt. Man darf einfach der Verführung nicht erliegen,
dass, wenn also die Politik im Grunde genommen, weil die Entscheidung, die sie
zu treffen haben, nicht populär ist oder sie zu zerstritten ist, darf man nicht
als Herausforderung begreifen, nun dem Gesetzgeber auch noch mit auf den Weg zu
geben, wie er es künftig besser macht. Man muss einfach in Kauf nehmen, dass
dann wieder jemand zum Bundesverfassungsgericht kommt und erneut diese Frage
überprüft werden muss. Aber ich denke, wenn ich das noch hinzusetzen darf, dass
dieser Vorwurf im Allgemeinen, auch wenn er nicht am Platze ist, gerade von
denen gern formuliert wird, die sich also bei einem Urteil oder Beschluss als
die Unterlegenen begreifen, während die, die obsiegen, ja gewöhnlich die
Weisheit des Bundesverfassungsgerichts zu preisen pflegen. Das ist eine alte
Erfahrung, die wir immer wieder machen.
A: Können Sie vielleicht noch die
Beispiele nennen, die Sie eben anführten für Verfahren, in denen den
Politikern, der Politik dann noch sehr viel mit an die Hand gegeben ist an
Verhaltensregeln oder so?
L: Also, Verhaltensregeln, das ja
nicht, aber ein wenig deutlich hat das Gericht im Vermögensteuerbeschluss
gesagt, wie es sich eine angemessene Besteuerung vorstellen kann.
A: Bedauern Sie, dass Sie jetzt
nicht mehr an dem NPD-Verbotsverfahren teilnehmen werden, weil der Termin ja
von Ihrem Senat verschoben werden musste?
L: Lassen Sie mich das so sagen:
Ich hätte gerne die Verantwortung für diese Entscheidung mitgetragen. Und Sie
müssen wissen, dass wir ja kurz vor der mündlichen Verhandlung standen, bestens
also vorbereitet gewesen sind. Sie glauben gar nicht, was für ein Studium auch
der Literatur über das Studium der Akten hinaus von uns allen geleistet worden
ist, um also in diesem Verfahren wirklich alle Fragen, die sich uns stellen,
sachkundig beurteilen zu können. Und das, ja, macht es traurig. Es ist
jedenfalls doch schon, ja, ein gewisses Bedauern, dass der Terminplan des
Zweiten Senats im Grunde genommen nicht gehalten werden konnte.
A: Während Ihrer
Präsidentinnenzeit in Karlsruhe hat sich einiges verändert. Sie haben eine
Pressesprecherin in Karlsruhe eingeführt. Vorher gab es die nicht. Die Richter
organisierten die Öffentlichkeitsarbeit selbst. Und Sie haben dann im vergangenen
Jahr den Tag der Offenen Tür dort in Karlsruhe gehabt aus Anlass des fünfzigsten
Geburtstages des Bundesverfassungsgerichts. Warum ist Ihnen das so wichtig,
dass also doch mehr als früher das Gericht an die Öffentlichkeit geht?
L: Ja, das ist mir einfach deshalb
wichtig, weil wir uns auch um die Akzeptanz unserer Entscheidung kümmern müssen
und weil ich denke, dass die Existenz und die Arbeit für die Rechtskultur
unserer Bundesrepublik auch von einer enormen Bedeutung ist. Und schon um zu
vermeiden, dass Bürger Fragen auf den Prüfstand stellen, die bereits
beantwortet worden sind, müssen wir dafür sorgen, dass nicht nur die Politik
oder die betroffenen Verfahrensbeteiligten wissen, was das Bundesverfassungsgericht
macht. Es ist mir auch wirklich wichtig, dass der Bürger weiß, dass das Bekenntnis
zur Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Grundrecht, das den Schutz der
körperlichen Unversehrtheit und des Lebens zum Inhalt hat, nicht nur eine
Herausforderung an die Politik, sondern auch an alle Menschen dieser Bundesrepublik
ist. Und wir sehen ja doch mit einer gewissen Betroffenheit, dass es Menschen
gibt, die meinen also hier im Menschsein noch Unterscheidungen treffen zu
können und gewalttätig gegen andere vorzugehen. Und auch deshalb ist es uns
wichtig, dass dieses Ethos der Grundrechte nicht nur die Politik und den
gesamten öffentlichen Bereich, sondern auch den einzelnen Bürger und die
Bürgerin beherrscht.
A: In den Zwanzigerjahren, auch
später noch, war man im Richterbund der Meinung, dass sich das Richteramt - und
jetzt kommt ein Zitat: mit der Eigenart weiblichen Denkens und Empfindens nicht
vereinbaren lässt. Ja, solche bornierten Auffassungen waren es sicher unter
anderem auch, die Elisabeth Selbert dazu bewegten, sich stark zu machen für den
Gleichberechtigungsartikel im Grundgesetz. Sie hat es dann ja auch geschafft,
allerdings mit viel Ausdauer und Zähigkeit, die nötig waren, den Artikel ins Grundgesetz
zu bekommen. Ja, es hat sich ja heute einiges geändert. Auch der Deutsche
Richterbund hat inzwischen eine weibliche Geschäftsführerin. Was würde wohl
Elisabeth Selbert sagen, wenn sie noch mitbekommen hätte, dass eine Frau an der
Spitze des Bundesverfassungsgerichts stand?
L: Ich meine, sie wäre darauf
wirklich stolz gewesen, denn wir wissen ja, dass ihr Traum war, wirklich ihr
individueller Traum, Mitglied des Bundesverfassungsgerichts zu werden. Und ich
kann heute noch nicht begreifen, warum man sie nicht auch zu einer Richterin
des Bundesverfassungsgerichts gemacht hat. Sie hat im Grunde genommen dort die
Quittung für ihren großen Einsatz für die Rechtsgleichheit von Mann und Frau
höchstpersönlich bezahlen müssen. Darum freue ich mich um so mehr, dass wir
seit der neuen Frauenbewegung diesen Namen wirklich alle im Kopf und im Herzen
tragen und immer ihrer gedenken. Es gibt ja heute sogar einen Elisabeth-Selbert-Preis.
Sie ist einfach die Mutter und Schöpferin des Artikels 3 Absatz 2, der da sagt:
Mann und Frau sind gleichberechtigt.
A: Ist sie auch so etwas wie ein
Vorbild für Sie gewesen?
L: Ja, das war sie für mich immer,
weil sie eine Fighterin war. Und sie war eine Kämpferin, ohne sich zu fragen,
ob sie dafür Beifall oder Kritik ernten wird. Sie hat sich einfach für die
Sache der Frau eingesetzt und nicht nur für diese. Sie war eine große
Humanistin. Die richterliche Unabhängigkeit war ihr genauso wichtig wie diese
Frage der Rechtsgleichheit. Sie war wirklich eine der starken Personen in dem
Parlamentarischen Rat.
A: Hatten Sie weitere Vorbilder;
in Ihrer Familie vielleicht?
L: Gewiss. Meine Urgroßmutter und
meine Großmutter waren ja selbst Frauen, die vor 200 Jahren möchte man fast
sagen in der Politik tätig gewesen sind. Meine Urgroßmutter hat den Berliner
Arbeiter-, Frauen- und Mädchenverein mit gegründet und hat sich damals um die
Arbeitsbedingungen, insbesondere der Heimarbeiterinnen, gekümmert und um so
lächerliche Fragen, dass entlassenes Personal, Dienstpersonal, auch Zeugnisse
bekamen, weil sie nämlich ohne Zeugnisse nicht wieder eine Arbeitsstelle
fanden. Das war also eine ungemein tatkräftige Frau, die, auf die ich heute
noch stolz bin. Meine Großmutter ist auf diesen Spuren gewandelt, war Mitglied
der Weimarer Nationalversammlung, später Mitglied des Reichstags und des Preußischen
Landtags und hat sich, insofern also eine Tätigkeit ihrer Mutter aufnehmend,
sehr stark auch um die Heimarbeiterinnen gekümmert. Das war Anlass einer ihrer
Reden im Reichstag, die ich vor einiger Zeit gelesen habe.
A: Sie werden ja inzwischen selbst
als Vorbild gesehen. Eine Ihrer Kolleginnen in Karlsruhe hat sogar neulich
gesagt: Es gibt kein besseres Vorbild für uns Juristinnen, aber eben auch nicht
nur für die Juristinnen. Ja, wie finden Sie das eigentlich? Sie selbst jetzt
als Vorbild.
L: Ich denke, ich bin eines unter
anderen. Es gibt noch andere Frauen, für die man das gleichermaßen sagen kann.
Denken wir an Annemarie Renger zurück, die die erste Bundestagspräsidentin
gewesen sind, oder denken Sie an Rita Süssmuth. Und es fallen mir auf der Ebene
der Länder-, Landesminister eine Menge von tüchtigen Frauen ein. Dann ist das
auch Hildegard Hamm-Brücher, die man immer so hübsch die große alte Dame der
Politik nennt. Und ich denke, es ist wichtig, dass wir diese Vorbildfunktion
haben, denn die jungen Frauen müssen sehen, wenn sie sich auf ihren Beruf
vorbereiten, dass sie das alles auch eines Tages werden können und
selbstverständlich auch ihnen angebotene Beförderungen oder besondere Aufgaben
annehmen.
A: Hier in Berlin, Sie sind selbst
Berlinerin, deshalb ist Ihnen das nicht so ganz fremd, hat man Ihnen ja auch
andere, nicht ganz so nette Bezeichnungen mit auf den Weg gegeben. Sie wurden
als Inge Meisel des Senats bezeichnet, aber auch als Miss Marple. Tragen Sie
das mit Humor?
L: Ich habe das immer mit Humor
getragen. Das hatte zum Teil ja doch mit meinem etwas unscheinbaren Äußeren und
dem kleinen Köfferchen zu tun und war auch in dem Sinne gemeint: Sie wirkt auf
den ersten Blick sehr harmlos, aber hat es doch im Grunde genommen hinter den
Ohren. Und das Kompliment - in Anführungsstrichelchen - die Inge Meisel des
Senats zu sein, hat vielleicht auch damit zu tun, dass mir ein gewisser
Optimismus und eine gewisse Heiterkeit auch bei ernsten Aufgaben treu erhalten
bleibt. Ich denke, sonst wäre es einfach manchmal auch nicht durchzustehen.
A: Frau Limbach, Sie waren mit 37
Jahren bereits Professorin. Sie haben jahrelang eine Professur in Berlin, hier
an der Freien Universität Berlin, gehabt. 1989 wurden Sie von Walter Momper in
den Senat gerufen. Dort waren Sie Justizsenatorin, auch in einer besonders
interessanten Zeit direkt nach der Wende.
Sie wurden dann 1994 Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, also
eine wirklich erstaunliche, eine große Karriere, die noch nicht, worüber wir
gleich noch sprechen werden, zu Ende ist. Sie haben aber etwas, was für so
genannte Karrierefrauen nicht unbedingt typisch ist: Sie haben Familie. Wie
haben Sie das geschafft, mit drei Kindern dann so einen beruflichen Erfolg zu
erzielen?
L: Ich denke, eine gewisse
Entschlossenheit ist auch meiner Herkunft geschuldet. Meine Urgroßmutter, von
der wir bereits gesprochen haben, hatte vier Kinder. Und als ihr Mann sehr früh
starb, erwartete man selbstverständlich, dass sie etwas tut, um diese zu
ernähren. Und sie hat dann ein kleines Kolonialwarenlädchen im Souterrain
aufgemacht. Aber hinzugekommen ist auch, dass ich in diesem Geiste erzogen worden
bin, dass ich also berufstätig sein werde und dass das nicht zum Verzicht auf
Familie führen sollte, aber ich denke: Vornean habe ich neben den Eltern und
den Schwiegereltern auch meinem Mann zu danken, der sich in dieser Ehe immer
als voll mitverantwortlich betrachtet hat. Mein Mann hat ja zeitweilig, als ich
in Berlin als Professorin tätig war, er aber mit den Kindern in Bonn war, für
deren Betreuung gesorgt. Er hat das Kindermädchen stets pünktlich abgewechselt
und war in gleicher Weise für sie verantwortlich, wie wir das von Müttern
kennen. Hinzu kommt ja, dass mein Mann auch ein wirklich begnadeter Koch ist,
was alle Familienmitglieder immer sehr genossen haben. Ich muss auch zugeben,
und das sei offen gesagt: Wir waren privilegiert. Mein Mann und ich hatten ein
entsprechendes monatliches Einkommen, das uns gestattete, das eine für das
Kindermädchen zu verwenden. Und wir hatten das große Glück, dass alle drei
Kinder gesund waren. Wenn sie ein krankes Kind haben, sieht die Sache schon
anders aus, dann müssen sie als Vater und Mutter andere Überlegungen anstellen.
Ich habe das in unserer Nachbarschaft durchaus gesehen und weiß, dass ich einen
besonderen Grund zu Demut und Dankbarkeit in dieser Frage habe.
A: Sie haben die Altersgrenze für
Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht erreicht. Deshalb geht
Ihre Zeit als Präsidentin auch zu Ende. Sie werden aber weiterhin Präsidentin
sein; jetzt am Goethe-Institut. Sie haben auch für dieses Amt schon einige
Vorschusslorbeeren erhalten, auch von Ihrem Vorgänger, dem überaus
erfolgreichen Kulturmanager Hilmar Hoffmann. Der aber in Zeiten der Geldknappheit
auch nicht hat verhindern können, dass so manches Goethe-Institut geschlossen
werden musste. Nun sind Sie als Juristin ja nicht unbedingt Fachfrau fürs
Kulturelle. Wie werden Sie denn Ihre neue Rolle ausfüllen? Wie werden Sie sich
Ihre neue Rolle vorstellen?
L: Ja, lassen Sie mich zu Anfang
sagen, dass ich also nach meiner aktiven Berufstätigkeit damit ein Ehrenamt
übernehme, denn manch einer hat geglaubt, nun bezieht sie schon wieder ein
großes Gehalt, nicht wissend, dass man in dieses Amt nur kommt, wenn man im
Grunde genommen seine Pension schon verdient hat. Auch Menschen, die einen
juristischen Beruf ausüben, stehen ja der Kultur nicht ferne. Im Gegenteil, man
sagt, glaube ich, dieser Profession zu Recht nach, dass sie einen sehr offenen
Sinn für Kultur hat und da freut mich natürlich auch, dass der Namensgeber
selbst eine juristische Ausbildung erfahren hat und seinen ersten Jugendjahren
auch als Jurist tätig gewesen ist. Und ich habe mich mit Kultur ja auch ehrenamtlich
in der Vergangenheit beschäftigt. Denken Sie, dass ich sowohl Schirmherrin der
Komischen Oper als auch Mitglied des Kuratoriums des Freundeskreises der Berliner
Philharmoniker bin. Ich könnte das stundenlang weiter fortführen. Mir macht es
eine große Freude, dass ich gerade jetzt Präsidentin des Goethe-Instituts
werde, weil wir aufgrund der Erfahrungen, die wir im vergangenen Jahr gemacht haben,
wissen, wie wichtig es ist, Völkerverständigung mit den Instrumenten der Kultur
zu betreiben. Wie wichtig es ist, Frau Wilmes, gemeinsame
Verständigungshorizonte zwischen den großen Religionen zu finden. Und da freut
mich einfach, dass das Goethe-Institut schon in den letzten Jahren Kultur weit
definiert hat, nämlich auch Rechts- und politische Kultur mit einbezogen hat und
sich also mit dem Thema Menschenrechte beschäftigt hat und ohne Rücksicht auf
mich sich im kommenden Monat mit dem Thema Internationaler Strafgerichtshof
beschäftigen wird. Also von daher bringe ich auch aus meinem vorigen Amt eine
Fülle von Erfahrungen mit.
Aber Sie haben ja durchaus diesen
Wermutstropfen, unter dem mein Amtsvorgänger Hilmar Hoffmann gelitten hat, hier
erwähnt, nämlich die knappen öffentlichen Kassen, die leider häufig dazu
führen, dass man Einschnitte bei der Kultur vornimmt, weil die natürlich die
Früchte ihres Arbeitens nicht so auf die Tafel legen kann wie das bei anderen
Aufgaben der Fall ist. Und da denke ich wird es vor allem meine Aufgabe sein,
deutlich zu machen, was die auswärtige Kulturarbeit von Goethe-Institut Inter
Nationes tatsächlich leistet. Man kann nicht nur Wirtschaft und Politik
globalisieren. Wir müssen auch unsere Werte, unsere Kultur im weitesten Sinne
globalisieren, um später mal so etwas wie eine menschenwürdige, gewaltfreie,
freiheitliche Weltgesellschaft zu begründen.
A: Sie erwähnten eben, dass es
sich bei diesem neuen Amt um ein Ehrenamt handelt. Das sollte eigentlich jeder
Journalist zumindest wissen, trotzdem wurde unlängst im Spiegel gefragt: Warum
Sie nicht in den wohlverdienten Ruhestand gehen und auch so ein Amt Jüngeren
überlassen? Ärgern Sie sich eigentlich über solche Bemerkungen?
L: Nein. Darüber ärgere ich mich nicht. Es gibt sowohl im Juristenstand als auch unter den Journalisten unwissende Leute, und ich denke, so wie Sie hier Karikaturen von Daumier haben, muss es auch der gegenwärtigen Presse und den Karikaturisten gestattet sein, einiges zu überzeichnen und Derartiges zu sagen. Ich habe mich eher amüsiert auch über den neuen Titel: Herzogin Anna Amalie aus Karlsruhe.
A: Sie haben jetzt eine wieder
große Aufgabe vor sich. Können Sie sich eigentlich auch vorstellen, mal ganz aufzuhören
mit der aktiven Zeit?
L: Ich bin ehrlich. Es fällt mir
etwas schwer mir vorzustellen, ich könnte überhaupt keine Aufgaben haben, und
es werden sich auch immer wieder welche finden. Ich erinnere mich nur an meine
Mutter, die mich sehr durchschaut hat und dann manchmal zu mir sagte: Kind,
kannst du nicht einmal still sitzen und die Hände in den Schoß legen? Ich kann
das nicht.
A: Frau Limbach, für Ihre
berufliche, aber auch für Ihre private Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute und
ich bedanke mich für das Gespräch.
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